Über 25 Jahre Berufserfahrung
Alles aus einer Hand!
Achtung bei Kostenvoranschlägen!
Oft wird von der gegnerischen Versicherung zur Schadenregulierung ein Kostenvoranschlag verlangt. Dieser hat jedoch bei einem möglichen Rechtsstreit keine Beweiskraft. Ebenso enthält ein Kostenvoranschlag keinerlei Angaben über eine Wertminderung, einen Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungswert oder den Restwert für dein Fahrzeug. Aus diesem Grund solltest du stets einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Beweissicherung beauftragen.
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellen wir für dein Fahrzeug, nach allen relevanten Gesichtspunkten, ein Gutachten mit Fotoanlage, in dem du eine rechtskräftige Aussage über die zu erwartenden Reparaturkosten bekommst. Ebenfalls erhältst du eine Aussage über die Wertminderung nach einem Unfallschaden oder ein Restwertangebot für das beschädigte Fahrzeug. Wir stehen dir als KfZ-Gutachter im Sauerland, aber auch überregional, zur Verfügung.
Wir freuen uns auf deinen Anruf.
Woran ist zu denken?
„Nach einem Unfall sind viele Dinge wichtig.“
Solltest du in einen Unfall verwickelt werden...
+ das amtliche Kennzeichen
+ Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
+ Adressen von Zeugen
+ Name und Dienststelle des den Unfallaufnehmenden
Polizeibeamten (bestehe bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen)
+ den Unfallort
+ die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß.
Achte auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
(es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen)
+ eine Skizze vom Unfallhergang an
Der unabhängige Kfz-Sachverständige nimmt die Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, genau unter die Lupe und erstellt ein Unfallgutachten. Dafür dokumentiert er sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, und beziffert den nötigen Aufwand für eine Reparatur – sofern sie möglich ist. Des weiteren legt er den Reparaturweg für die Werkstatt fest. Dieser Nachweis dient dir als Regulierungsrundlage, um dir die voraussichtlichen Reparaturkosten sowie evtuelle Wertminderungen von der Kfz-Versicherung erstatten zu lassen.
Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, wird der Unfallgutachter den aktuellen Wert des Fahrzeugs oder den Wiederbeschaffungswert festlegen. Somit geht ein Schadengutachten weit über den Umfang eines Kostenvoranschlags einer Kfz-Werkstatt hinaus, bei dem es sich lediglich um eine grobe Einschätzung der Kosten handelt. Soll heißen: Ein Gutachten deckt auch mögliche Mehr- oder Folgekosten ab, die in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt sind.
Meistens beauftragt der Geschädigte selbst einen Sachverständigen, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einen Nachweis für die Unfallschäden verlangt. In diesem Fall hat der Geschädigte zudem das Recht, den Gutachter selbst auszusuchen oder einen zweiten hinzuzuziehen, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat.
Wenn du einen Unfall verschuldet hast, möchtest du dir den Schaden möglicherweise von deiner Teil- oder Vollkaskoversicherung erstatten lassen. Das wird die Versicherung in der Regel aber nur auf Basis eines Schadengutachtens veranlassen. In diesem Fall musst du – nach Rücksprache mit der Versicherung – einen Gutachter beauftragen.
Häufig beauftragt auch die Versicherungsgesellschaft selbst einen Sachverständigen. In manchen Policen ist sogar vertraglich festgelegt, dass du im Schadensfall eine bestimmte Vertragswerkstatt aufsuchen musst.
„Wir stehen als Schadenmanager für alle Fragen ums KFZ an ihrer Seite“