ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


„des KFZ-Sachverständigenbüro Reichel“

§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstattung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf diesen Geschäftsbestimmungen des Sachverständigenbüro Roman Reichel.

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstattung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erstattung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat das Schadenausmaß sowie den Schadenumfang umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 3. Gutachtenerstellung

Der Auftraggeber erhält ein vollständiges Beweissicherungsgutachten inclusive Reparaturkostenkalkulation in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Fotoanlage und zwei Duplikaten mit einem Fotoanlagensatz. Ein weiteres Duplikat und der Fotonegativsatz verbleiben beim Auftragnehmer. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen. Eventuelle Ansprüche gegen den Auftragnehmer können vor ihrer endgültigen Feststellung ohne schriftliche Genehmigung des Auftragsnehmers, weder verpfändet noch abgetreten werden.

§ 4. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf dessen Wunsch an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Die Versendung kann auf elektronischen oder postalischen Weg erfolgen.

§ 5. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. Nach Nichtbezahlung und erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei Bargeldloser Zahlung ist die Rechnungsnummer immer anzugeben. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt, detailliert und schriftlich geltend zu machen.

§ 6. Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem tatsächlichen und einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage.
Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Sachverständigenbüros aus.
Bei Fahrzeugbewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen“.
Bei Beratung, oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 130,00 netto (€ 154,70 brutto) berechnet.
In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden, welche vor Auftragserteilung bestimmt werden muss.
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden in Höhe der Auslagen abgerechnet.
Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand bzw. anteiligen aktuellen Stundensatz abgerechnet.
Bei Aufträgen für Gericht wird nach dem aktuellen JVEG abgerechnet.
Technische Gutachten und Sondergutachten werden nach Zeitaufwand und aktuellen Stundensatz abgerechnet.

§ 7. Stornierung

Der Auftraggeber hat das Recht, 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen zu widerrufen. Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder Email mitzuteilen, Stornierungskosten werden pauschal mit € 130,00 netto (€ 154,70 brutto) berechnet und sind unmittelbar fällig. Alle bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs erbrachten Leistungen werden in voller Höhe fällig.

§ 8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Roman Reichel in 58802 Balve. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 9. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 11. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 6 dieser AGB.

§ 12. Datenspeicherung

Die Fahrzeug- und personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung des Auftrages elektronisch gespeichert.

Stand 01.05.2017